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Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung

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Vielen Menschen fällt es schwer, sich Sexarbeit als einen regulären Beruf vorzustellen. Gibt es tatsächlich Menschen, die das freiwillig machen möchten? Diese Frage taucht häufig in Diskussionen über Sexarbeit auf. Oft wird damit die Forderung nach einem Verbot oder zumindest einer strengen Kontrolle von Sexarbeit verknüpft. Doch welche Auswirkungen haben restriktive Gesetze eigentlich auf Sexarbeiter*innen?

“My body, my choice” ist ein allgegenwärtiger Slogan in feministischen Kontexten. Meistens taucht er im Zusammenhang mit dem Recht auf Abtreibung auf. Doch es gibt noch weitere Themen, bei denen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung relevant ist. Sexarbeit ist eines davon. Beim Thema Abtreibung herrscht eine große Einigkeit darüber, welche Konsequenzen aus der Forderung nach einem Recht auf körperliche Selbstbestimmung gezogen werden sollen. Bei Sexarbeit ist das nicht der Fall. Sowohl Feminist*innen, die sich solidarisch mit Sexarbeiter*innen zeigen und deren Kämpfe unterstützen, als auch die feministischen Gegner*innen von Sexarbeit, argumentieren in ihren jeweiligen Positionen mit dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Für die einen geht es darum, das körperliche Selbstbestimmungsrecht freiwilliger Sexarbeiter*innen zu stärken. Für die anderen ist jede Form von Sexarbeit eine Menschenrechtsverletzung, die nur durch ein Verbot verhindert werden kann.

Wir befinden uns vor dem Rathaus Schöneberg in Berlin, es ist Anfang Dezember 2018. Hier haben sich Sexarbeiter*innen versammelt, um gegen ein neues Gesetz zu demonstrieren. Viele haben rote Regenschirme mitgebracht, die teilweise mit politischen Forderungen beschriftet sind. An diesem Tag protestieren die Aktivist*innen gegen eine spezifische Regelung des Gesetzes: die Pflicht, sich als Sexarbeiter*in registrieren zu müssen und bei der Arbeit immer einen “Hurenausweis” bei sich zu tragen. Der rote Regenschirm ist seit 2001 ein Symbol für die Internationale Hurenbewegung. Erstmals tauchten rote Regenschirme bei einer Performance im Rahmen der Venedig Biennale auf und werden seitdem von Sexarbeiter*innen auf der ganzen Welt für ihre politische Arbeit eingesetzt. Für viele ist der rote Regenschirm ein Symbol für den Schutz, den Sexarbeiter*innen sich selbst aufbauen müssen, da der Staat ihnen diesen Schutz verweigert.

Quelle: https://editionf.com/interview-josefa-nereus-wissen-macht-sex

In Deutschland gilt seit Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz. Es wurde von der deutschen Bundesregierung verabschiedet, obwohl es von Anfang an massive Kritik von Sexarbeitsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen gab.

Warum wurde das Prostituiertenschutzgesetz trotz der Kritik auf den Weg gebracht?

Die Bundesregierung hat das Gesetz damit begründet, dass es das Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeiter*innen stärken und außerdem Menschenhandel, Gewalt und Zuhälterei bekämpfen würde. Das ist ein wichtiger Punkt, weil daran deutlich wird, dass Prostitution häufig in einem Atemzug mit Menschenhandel erwähnt und sogar damit gleichgesetzt wird. So als gäbe es keine Sexarbeiter*innen, die nicht von Menschenhandel betroffen sind und keinen Menschenhandel außerhalb der Sexarbeitsbranche. Das Prostituiertenschutzgesetz basiert ebenfalls auf dieser Annahme und hat damit fatale Auswirkungen auf Sexarbeiter*innen. Unter dem Vorwand sie schützen zu wollen, werden ihnen zahlreiche Pflichten auferlegt. So etwa die Registrierungs- und Ausweispflicht. Doch durch die Existenz einer Liste mit den Namen aller in Deutschland arbeitenden Sexarbeiter*innen steigt das Risiko für ein Zwangsouting, was nicht zum Schutz von Sexarbeiter*innen beiträgt, sondern gefährlich für sie werden kann.

Was ist Sexarbeit eigentlich genau?

Sexarbeit ist divers. Das ist eine gesellschaftliche Tatsache und wird immer wieder von Interessenverbänden und Aktivist*innen betont. Die Vorstellungen, die die meisten Menschen von Sexarbeit haben, sind jedoch oft recht begrenzt. Kein Wunder, wenn man sich die Darstellung von Sexarbeiter*innen in Medien und Popkultur anschaut.

"Wir sind Callgirls*boys, Escorts, Dominas, Tantramasseur*innen, Sexualassistent*innen, Huren, Stricher, Bizarrladys …"

Auszug einer Selbstdefinition aus dem BesD

"Wir als Sexarbeiter*innen verdienen unseren Lebensunterhalt mit erotischen und sexuellen Dienstleistungen. Bei unserer Arbeit setzen wir uns mit den körperlichen, emotionalen und sozialen Bedürfnissen von Menschen auseinander.

Dabei geht es um Nähe

Wir nehmen diese Bedürfnisse ernst und sind, wenn sie zu unserem Dienstleistungsangebot passen und mit Respekt vorgetragen werden, gerne bereit diese zu erfüllen. Wir nehmen unsere Arbeit am und mit den Menschen ernst und glauben, dass unsere Arbeit gesellschaftlich wichtig ist. Häufig erhalten wir von unseren Kund*innen große Anerkennung und Dank, manchmal ist es wichtig Grenzen aufzuzeigen. Die Tätigkeit als Sexarbeiter*in setzt viel Empathie und Einfühlungsvermögen voraus. Spaß an Sex und Körperlichkeit und Lust auf verschiedene Menschen haben ist sehr hilfreich. Und es ist wichtig zu wissen, wo die eigenen Grenzen liegen und sich deeskalierend durchsetzen zu können."

Quelle https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/sexarbeit/berufsbild-2/

Jede*r Sexarbeiter*in
trägt ihr*sein eigenes Stigma

Die Diversität der Sexarbeitsbranche und der Menschen, die in ihr tätig sind, bedeutet auch, dass Sexarbeiter*innen unterschiedliche Privilegien besitzen und unterschiedliche Formen von Diskriminierung erfahren. Die Stigmatisierung, die mit Sexarbeit verbunden ist, wirkt sich dadurch ebenfalls unterschiedlich aus. Je nach Geschlecht, Klassenzugehörigkeit, sexueller Orientierung und ethnischer Herkunft der Sexarbeiter*in ergeben sich verschiedenartige intersektionale Diskriminierungserfahrungen.

Eine Sexarbeiter*in ohne gesicherten Aufenthaltsstatus kann zum Beispiel keine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn sie Gewalt erfährt. Dadurch erfährt sie eine andere Form von Marginalisierung als ihre Kollegin mit gesichertem Aufenthaltsstatus oder deutschem Pass.

Diejenigen Sexarbeiter*innen, die als Aktivist*innen für Arbeitsrechte kämpfen gehören meist einer privilegierten Gruppe unter den Sexarbeiter*innen an. Oft sind die, die es repräsentieren, nicht repräsentativ.

Was es heisst,
ein*e Sexarbeiter*in
zu sein

Ein Auszug aus einem Manifest von Sexarbeiter*innen erklärt,
wie sich die Stigmatisierung auswirkt.

Die Gesellschaft zwingt Sexarbeiter*innen eine „Identität“, eine „soziale Rolle“ auf, in der die Möglichkeit, dass der eigene Körper eine individuelle wirtschaftliche Ressource sein kann, nicht vorkommt. Die uns auferlegte „Identität“ und „soziale Rolle“ definiert uns als vom Wesen her unwürdig und als Bedrohung für die Moral sowie für die öffentliche und soziale Ordnung.

Egal ob man uns als Sünder*innen, Kriminelle oder Opfer abstempelt, die Stigmatisierung schließt uns stets aus dem Kreis der „guten“ und „anständigen“ Bürger*innen, ja sogar vom Rest der Gesellschaft aus. Diese Stigmatisierung führt dazu, dass die Leute uns nur als „Huren“ im negativen und stereotypisierenden Sinn wahrnehmen – der Rest unseres Lebens sowie unsere Unterschiede werden dadurch ausgeblendet. Sie verweigert uns einen Platz in der Gesellschaft.

Die meisten Sexarbeiter*innen verheimlichen ihr Engagement in der Sexarbeit, um sich selbst zu schützen und um ihren Platz in der Gesellschaft nicht zu gefährden. Viele von ihnen verinnerlichen die gesellschaftlichen Stigmata von Scham, Schande und Unwürdigkeit und leben in der Angst, bloßgestellt zu werden. Dies erklärt, warum viele Sexarbeiter*innen Übergriffe, die an ihnen verübt werden, stillschweigend über sich ergehen lassen. Die aus der Stigmatisierung resultierende gesellschaftliche Ausgrenzung von Sexarbeiter*innen führt dazu, dass ihnen der Zugang zum Gesundheits- und Wohnungswesen verweigert wird, dass sie keine Arbeit in anderen Wirtschaftszweigen finden, dass sie die Trennung von ihren Kindern in Kauf nehmen müssen und der sozialen Isolation ausgeliefert sind.

Gesellschaftliche Sichtweisen drängen der Sexindustrie, zusätzlich zur Stigmatisierung und zur Ausgrenzung bestimmter Gruppen von Sexarbeiter*innen, eine moralisch motivierte Hierarchie auf, die auf folgenden Kriterien beruht: Migrant*innenstatus, race, ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Drogenkonsum, Arbeitsbereich und Art der angebotenen Dienstleistungen. Sogar unter Sexarbeiter*innen gibt es Personen, die diesen Sichtweisen zustimmen.

Wir wollen durchsetzen, dass alle Sexarbeiter*innen und alle Formen von Sexarbeit gleiche Gültigkeit haben und gleichwertig sind. Wir verurteilen derartige moralistische und auf Vorurteilen beruhende Hierarchisierungen.

Wir stellen fest, dass mit diesem Stigma behaftet zu sein, alle Sexarbeiter*innen miteinander verbindet, und das macht uns zu einer Interessengemeinschaft – trotz der enormen Vielfalt unserer Lebens- und Arbeitsbedingungen. Wir haben uns zusammengetan, um zu dieser Form von Stigmatisierung und dem daraus resultierenden Unrecht eine Position zu beziehen und sie infrage zu stellen. Wir wollen durchsetzen, dass Sexarbeit als eine wirtschaftliche Erwerbstätigkeit im Bereich der Sexindustrie verstanden wird. Sie hat als solche nicht mehr und nicht weniger Auswirkungen auf unserer Persönlichkeiten, unsere Wertesysteme oder unserer Rolle als Mitglieder der Gesellschaft als andere Berufe auch.

Quelle http://www.sexworkeurope.org/sites/default/files/userfiles/files/join/Manifest_DE.pdf

Ein Blick in
die Geschichte

1901 Das Reichsgericht erklärt Prostitution im Bürgerlichen Gesetzbuch als sittenwidrig, die Förderung der Prostitution steht unter Strafe, Sperrgebietsverordnungen regeln an welchen Orten Sexarbeit ausgeführt werden darf

Sexarbeiter*innen konnten sich nicht offiziell sozialversichern, hatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und hatten keine Möglichkeit, ein nicht bezahltes Honorar einzuklagen

2. Weltkrieg: Wehrmachtsbordelle in Frankreich, Polen, Italien und Norwegen

1953 Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

Gynäkologische Zwangsuntersuchungen von Sexarbeiter*innen

1965 Sexarbeiter*innen werden in einem Richterspruch als Berufsverbrecher*innen eingestuft

Die Sexarbeitsbranche verschleiert ihre Dienstleistungen (Callgirl-Agenturen wurden offiziell als Modellagenturen angemeldet, Sexarbeiter*innen schalteten Kontaktanzeigen, die nur von Insider*innen entziffert werden konnten)

DDR 1968 Prostitution wird strafbar

DDR Ab 1970 Prostituierte werden von der Stasi gezielt als Informant*innen eingesetzt

1975 Hurenaufstand in Lyon

1980 Gründung von Hydra e.V., der “ersten autonomen Hurenorganisation Deutschlands”

1995 Erstmals gelingt es einer Sexarbeiter*in, ein nicht bezahltes Honorar gerichtlich einzuklagen

2002 Das Prostitutionsgesetz tritt in Kraft. Prostitution ist damit legal (und geregelt)

2017 Das Prostituiertenschutzgesetz tritt in Kraft

Illegal? legal? legal und geregelt? dekriminalisiert?

Was bedeuten diese Begriffe im Zusammenhang mit Sexarbeit?

Die Art und Weise wie Prostitution in einem Land rechtlich geregelt wird, ist stark davon abhängig, welche gesellschaftlichen Gruppen den Diskurs um Sexarbeit bestimmen. Es ist ein kontroverses Thema, bei dem ideologische und moralische Haltungen die verschiedenen Positionen bestimmen.

Für die Einschätzung der rechtlichen Situation von Sexarbeiter*innen ist es zunächst wichtig, die rechtlichen Begriffe zu verstehen und einordnen zu können. Dabei kommt es vor allem auf den Unterschied zwischen den Begriffen der Legalisierung und der Dekriminalisierung an. Denn im Zusammenhang mit Sexarbeit bedeutet Legalisierung eigentlich nur, dass Sexarbeit nicht per se strafbar ist. Es bedeutet nicht, dass Sexarbeiter*innen die gleichen Rechte genießen wie andere Arbeiter*innen. Erst wenn Sexarbeit dekriminalisiert und nicht mehr über das Strafrecht geregelt wird, kann man von einer rechtlichen Gleichstellung von Sexarbeit sprechen.

Illegal

Der Verkauf sexueller Dienstleistungen ist generell verboten.

Legal

Prostitution ist erlaubt, wird jedoch hauptsächlich über Verbote d.h. über das Strafrecht geregelt und findet in einem rechtsfreien Raum statt

Legal und geregelt

Prostitution ist erlaubt, die Arbeitsbedingungen werden durch spezielle Gebotsvorschriften reguliert und gestaltet

Dekriminalisiert

Prostitution ist erlaubt, Anerkennung der Sexarbeit als eine Erwerbstätigkeit

Aber zurück zu Deutschland

Das Prostituiertenschutzgesetz

Aus dem GG Art. 12 Recht auf freie Berufswahl:

“Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen”

Das Recht auf freie Berufswahl ist im deutschen Grundgesetz festgeschrieben. Außerdem steht dort auch, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf. Doch was passiert an dieser Stelle mit Sexarbeiter*innen? Durch das ProstSchG werden sie in ihren Grundrechten eingeschränkt.

Quellen:https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/

http://www.hydra-berlin.de/fileadmin/users/main/pdf/Manifeste_und_Texte/ICRSE_Overview_of_the_German_Prostitutes_Protection_Act_May2017_DE_02.pdf

Doch was gibt es für Alternativen?

Das Sexkauf Verbot in Schweden

In Schweden gilt seit 1999 ein Sexkaufverbot. Es ist weltweit einzigartig und kriminalisiert zwar den Kauf von Sex, nicht aber den Verkauf. Theoretisch hat es also nur negative Auswirkungen auf die Freier*innen und nicht auf die Sexarbeiter*innen. Für viele Feminist*innen klingt das nach einem guten Ansatz, um insbesondere Frauen, die in der Sexarbeit tätig sind vor Ausbeutung zu schützen. In den Begründungen für das Sexkaufverbot wird häufig aber ein sehr stereotypes Bild von Sexarbeit gezeichnet. Jeder gekaufte Sex wird als eine Verletzung der Menschenwürde und somit als eine Vergewaltigung bezeichnet. Die Existenz von Sexarbeit, die nicht auf heterosexueller Penetration basiert wird komplett ignoriert.

Die Behauptung, dass das Sexkaufverbot nur negative Auswirkungen auf die Freier*innen hat, stimmt zudem nicht mit der Realität in Schweden überein. So führt die Kriminalisierung der Freier*innen dazu, dass Sexarbeiter*innen in Strukturen arbeiten müssen, die weniger sicher sind.

Dazu zählt, dass sie an isolierten Orten arbeiten müssen und sich in Gewaltsituationen nicht an die Polizei wenden können. Außerdem werden auch all jene Menschen kriminalisiert, die Geld entgegennehmen, das durch Sexarbeit erwirtschaftet wurde.

Ein erwachsenes Kind dessen Elternteil in der Sexarbeit tätig ist, macht sich strafbar, wenn es von diesem Elternteil finanzielle Unterstützung erhält.

Vermieter*innen von Wohnungen in denen Sexarbeit stattfindet machen sich ebenfalls strafbar.

Die Aufzählung kann noch fortgeführt werden, aber es wird bereits jetzt klar, dass das Sexkaufverbot sehr negative Konsequenzen für Sexarbeiter*innen hat. Die Kriminalisierung ihres sozialen Umfeldes führt dazu, dass ihre Stigmatisierung und Isolierung erhöht wird.

Wenn es unmöglich wird, eine Wohnung zu finden, in der gearbeitet werden kann, müssen Sexarbeiter*innen auf die Straße ausweichen, wo sie wiederum weniger geschützt sind vor Gewalt. Auch ist es für schwedische Sexarbeiter*innen schwierig, sich gut um ihre Gesundheit zu kümmern, wenn sie es Ärzt*innen gegenüber verschweigen müssen, dass sie als Sexarbeiter*innen tätig sind. Diese Beispiele zeigen, dass das Sexkaufverbot keine Option sein kann, wenn es darum geht, Sexarbeiter*innen zu schützen.

Es geht auch anders

Neuseeland - Dekriminalisierung

In Neuseeland ist Sexarbeit seit 2003 dekriminalisiert. Im Gegensatz zu Deutschland und Schweden waren Sexarbeiter*innen dort aktiv an der Entwicklung des Gesetzes beteiligt, wodurch ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden konnten. Mit dem Prostitution Reform Act wurde die Sexarbeit mit anderen Berufen gleichgestellt und als Erwerbstätigkeit anerkannt. Damit haben Sexarbeiter*innen in Neuseeland im weltweiten Vergleich die besten rechtlichen Voraussetzungen, um ihre Arbeitsbedingungen selbst zu bestimmen.

Erste Studien zeigen außerdem, dass sich die Situation von Sexarbeiter*innen in Neuseeland mit der Dekriminalisierung verbessert hat.

Obwohl Sexarbeiter*innen aktiv an der Gesetzesentwicklung beteiligt waren, wurden nicht alle ihre Forderungen in den Prostitution Reform Act aufgenommen. Kritik gibt es noch an einem konkreten Punkt des Gesetzes: Migrant*innen mit einem temporären Aufenthaltstitel können nicht legal als Sexarbeiter*innen arbeiten. Diese Ausnahme ist ein expliziter Teil des Gesetzes und gilt nicht für andere Branchen.

Trotz dieses Kritikpunktes ist Neuseeland immer noch das einzige Land der Welt, das die Menschenrechte von Sexarbeiter*innen aktiv schützt. Die Gegner*innen von Sexarbeit würden dieser Sichtweise sicherlich vehement widersprechen, sehen sie doch Sexarbeit selbst als eine Form von Menschenrechtsverletzung. Warum eine solche Perspektive schädlich ist und das genau Gegenteil von dem bewirkt, was sie erreichen möchte, zeigt das Beispiel von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation vertritt nach einer mehr als zweijährigen Recherchephase zur Situation von Sexarbeiter*innen in verschiedenen Ländern, seit 2016 die Position, dass nur eine vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit dazu führt, dass Sexarbeiter*innen vor Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden können.








Und was jetzt?

Vielen Dank an

BesD

https://berufsverband-sexarbeit.de/

Sexarbeit-ist-Arbeit!

https://berufsverband-sexarbeit.de/

Hydra e.V.

https://berufsverband-sexarbeit.de/

Candy Flip

Josefa Nereus

Emy Fem

Steffi

Lydia

Inna

Kate

Autor*innen

Pauline
Pauline ist eine weiße, lesbische Studentin der Europäischen Medienwissenschaft. Sie arbeitet am liebsten zu feministischen Themen, die sich zwischen Medientheorie, Human-Computer-Interaction und Gender Studies bewegen.

Jo
Jo Pollux ist eine weiße, queere Fotografin und Filmemacher*in. In ihren Werken erforscht sie das Spannungsfeld von Lust, Kink und Fanatsien.

Leyla
Leylas Herz schlägt für die Illustration und für Projekte die einen politischen Mehrwert haben.